Wissenswertes von A bis Z
Kosten der Behandlung
Privatversicherte
Als Privatversicherte(r) erhalten Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GBüH), die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.
Beihilfeanspruch
Patienten mit Beihilfeanspruch haben die Möglichkeit die Rechnung bei ihrer Beihilfestelle einzureichen. Entsprechend den Vorschriften Ihrer Beihilfestelle wird ein Teil des Rechnungsbetrages erstattet.
Gesetzlich Versicherte
Im Allgemeinen erstatten gesetzliche Krankenkassen (AOK, BEK, BKK, TKK usw.) keine Leistungen nach der GBüH. Viele gesetzliche Kassen bieten allerdings Zusatzversicherungen an, die auch Kosten für die Behandlung beim Heilpraktiker abdecken.
Zusatzversicherung für den Heilpraktiker
Entsprechend dem vereinbarten Versicherungsvertrags übernimmt die Zusatzversicherung die Behandlungskosten.
Für die homöopathische Erstanamnese zahlen Sie als Erwachsener 150 €, für Kinder bis 14 Jahre 120 €, aufgrund des Zeitaufwands des Erstgesprächs und der Ausarbeitung (4-5 Stunden). Wenn wir über den voraussichtlichen Preis der jeweils nächsten Konsultation nichts besonderes besprochen haben, rechnen Sie mit einer Spanne von etwa 30 bis 90 Euro. Sie erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Hier finden sie die Gebührenordnung für Heilpraktiker.